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Pressemitteilung Sachstand Marina Weingarten November 2021

Auf Anfrage der BI Zeller Hamm zum Sachstand des Ferienparkprojektes Marina teilte die VG Zell am 05. November mit, dass noch vor Weihnachten 2021 mit einem neuen Genehmigungsverfahren für den Hafen zu rechnen sei.

Bereits im Mai dieses Jahres hatte der Anwalt von BI und BUND Kreisgruppe Cochem Zell einen entsprechenden Antrag gemäß §11 Abs. 1 TranspG an die VG gerichtet. Im August hieß es zunächst seitens der VG, die Antragsunterlagen würden überarbeitet, es sei allerdings noch nicht absehbar, wann diese eingereicht würden.

BI und BUND werden das kommende Verfahren kritisch begleiten. Schon 2017 wurde die Hafengenehmigung der SGD aufgrund einer erfolgreichen Klage von BI und BUND gekippt.

Für die BI Zeller Hamm e. V.: Andrea Lehmen und Dr. Gabriele Klaus
Für die BUND Kreisgruppe Cochem-Zell: Agnes Hennen

Pressemitteilung der BI Zeller Hamm eV zum aktuellen Sachstand Ferienpark Marina Weingarten Zell - 18. Mai 2019 -

Ortsgemeinde Briedel hebt Satzung kurz vor Gerichtstermin wieder auf und weicht so der Normenkontrollklage aus - wieder eine Niederlage

Durch Urteil vom 18.05.2017 wurde die Planfeststellung der SGD Nord zum Bau eines Sportboothafens durch das Verwaltungsgericht Koblenz aufgehoben. Im Urteil wurde unter anderem bemängelt, dass durch die Flurbereinigung entstandene Wirtschaftswege einfach durch die Hafenplanungen überplant wurden.

Als Reaktion darauf erließ die Ortsgemeinde Briedel am 18.07.17 eine Satzung, wonach bestimmte Wirtschaftswege im Plangebiet den Winzern nur noch bis zu einer inzwischen abgelaufenen Frist hätten zur Verfügung stehen sollen. Für betroffene Winzer hieße das, dass sie ihr Grundstück zur Bewirtschaftung zukünftig nur noch über den zum Hafen gehörenden Großparkplatz hätten erreichen können und damit erhebliche Einbußen hätten hinnehmen müssen.

Unterstützt durch die BI entschieden sich die betroffenen Winzer für eine Normenkontrollklage gegen diese Satzung. Die entsprechende mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz war für den 9. Mai angesetzt. Eine Woche vor dem Termin teilte die Ortsgemeinde Briedel nun überraschend mit, sie habe ihre Satzung wieder aufgehoben. Der Gerichtstermin sei somit hinfällig.

Das Gericht legte daraufhin fest, dass die Ortsgemeinde Briedel (und somit letztlich der Steuerzahler) alle entstandenen Kosten zu tragen habe, da die Satzungsaufhebung einer Niederlage vor Gericht gleichkomme. Dabei handelt es sich um mehrere tausend Euro an Anwalts- und Gerichtskosten. Es darf die Frage gestellt werden, wie verantwortungsbewusst und nachhaltig hier mit Steuergeldern umgegangen wird. Zwischen Einreichung der Normenkontrolle und der endgültigen Aufhebung der Satzung ist inzwischen fast ein Jahr vergangen. Kosten haben sich angehäuft, die mit Sachverstand und verantwortlichem Handeln hätten vermieden werden können. Die BI-Vorstandsmitglieder bedauern diese Vorgehensweise und ermutigen die betroffenen Lokalpolitiker, die jetzt entstandenen Kosten im Detail offenzulegen, um in der Sache Transparenz herzustellen.

Im September letzten Jahres hat der sogenannte Investor eine neue Hafenplanung vorgestellt. Das heißt, es wird wieder ein Planfeststellungsverfahren für den Hafen geben, die genannten Problematiken und Einwände, was z. B. die Wege angeht, bestehen weiterhin und werden folglich zu weiteren Verfahren führen.

Seit mehr als 10 Jahren setzen unsere Lokalpolitiker in Zell und Briedel mehrheitlich auf das unzeitgemäße Marinaprojekt. Bis jetzt hat diese Entscheidung große Summen öffentlicher Gelder verschlungen. Weitsichtige zukunftsfähige und flächenschonende Weiterentwicklung einer Region sieht aus BI- Sicht anders aus: Zum Beispiel durch ein tragfähiges, ressourcenschonendes Tourismuskonzept, welches z.B. leerstehende Häuser integriert. Noch ist es nicht zu spät. Es ist höchste Zeit umzudenken.


Dr. Gabriele Klaus und Andrea Lehmen,
Vorstand der BI Zeller Hamm eV
07.09.2017

Im Mai hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Hafengenehmigung des Ferienparkprojektes Marina in Zell aufgehoben und für rechtswidrig erklärt. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteile vom 18. Mai 2017, 1 K 372/16.KO und 1 K 388/16.KO). Der Fortgang des Projektes wurde somit gestoppt.

Der Investor hat zwischenzeitlich einen Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt.

Die SGD als Genehmigungsbehörde wird nicht in Berufung gehen.

Außerdem wurde von der Gemeinde Briedel, der Stadt Zell und dem Planungszweckverband Marina Weingarten Antrag auf Beiladung zur Berufung gestellt. Dieser Antrag wurde jetzt im September vom Oberverwaltungsgericht Koblenz bereits abgelehnt.

Über die Zulassung des Investors zur Berufung wird voraussichtlich erst Anfang des nächsten Jahres entschieden.


Was Planer und Kommune versprechen Was Planer und Kommune verschweigen
ALLGEMEINES / Das große Ganze
Die Kommune stuft das Projekt als überwiegend öffentliches Interesse ein. Hafen und Häuser dienen ausschließlich privatem Gewinn.
Das öffentliche Interesse wird abgeleitet aus einem Wertschöpfungsgutachten der Universität Trier und der Einschätzung der Mosellandtouristik. Der Bedarf und damit die Rentabilität eines Sporthafens in Zell wurden weder durch die Planer noch durch die Kommune ermittelt, geschweige denn belegt.
Die Kombination Hafen und Häuser stellt ein Erfolg versprechendes Alleinstellungsmerkmal dar. Tatsache ist, ohne eine "Sportstätte" wie z.B. ein Hafen, darf im Weinbaugebiet nichts gebaut werden. (§35 BauGB).
Ein Gutachten der Universität Trier ermittelt in Zell einen Markt für Unterkünfte im gehobenen Segment für ältere Gäste. Dasselbe Gutachten ermittelt in Zell eine Marktsättigung bei Quartieren für Familien, Gruppen und Einzelgäste. Das Gutachten rät vom Bau neuer Angebote für diese Zielgruppen ausdrücklich ab.
FERIENHAUSSIEDLUNG / Das flexible Gästeprofil
Zielgruppe der MARINA laut Planungsantrag: Solvente, aktive Best-Ager 50+ bis hin zu Reha - Patienten. Eine Tourismusanalyse der Universität Heilbronn im Auftrag der Stadt Zell ergibt 2013: Schwachstelle der Zeller Ferienregion sei u.a. das hohe Durchschnittsalter der Urlaubsgäste.
Weitere Zielgruppen der MARINA laut Planungsantrag: Familien, Singles, Gruppen. Angebote für Familien, Gruppen und Singleurlaub stellen s.o. eine unmittelbare Konkurrenzsituation dar. Anteil eben dieser Konkurrenz in der MARINA im Plan: 40%
Jährliche Übernachtungen MARINA laut Planer: 250.000 Jährliche Übernachtungen Stadt Zell und Umgebung: 160.000
Mittlere Auslastung der Ferienhäuser laut Planer: 65% Mittlere Auslastung der Ferienhäuser im GA Trier: 45% Mittlere Auslastung Ferienhaussiedlung / Golf- Resort Ediger- Eller im Jahr 2014: 27,3% (Quelle: Statistisches Landesamt)
Mittlere erwartete Vermieterlöse pro Tag lt. GA Trier: 250 Euro. Entsprechend eine Woche Ferienhaus Marina: 1.750 Euro. Ediger-Eller Hochsaison / luxuriöse Villa / 8 P / Wo : 738 Euro. Ediger-Eller Nebensaison / Ferienhaus / 6 P / Wo: 39 Euro.
Mittlere erwartete Ausgaben pro Person und Tag ohne Übernachtungsanteil im GA Trier: 55 Euro.
Demnach Ausgaben einer Familie mit zwei Kindern: 220 Euro.
Der übliche Touristik - Ansatz pro Person / Tag: 18-20 Euro.
Ausgaben einer Familie mit zwei Kindern pro Tag: 72 - 80 Euro.
Referenzprojekt des GA Trier : Ostseeferienpark Fleesensee. mittlere Auslastung 66 % Fleesensee gilt als Millionengrab und hat die erste Insolvenz hinter sich.
Zitat Planungsantrag MARINA: "Alle für die Nutzung eines Ferienparks bzw. der Marina spezifischen Einrichtungen liegen in erreichbarer Nähe (fußläufig, Radfahrentfernung, Shuttle) Die Stadt Zell (ohne Supermarkt) liegt 1,5 km moselabwärts, jenseits zweier viel befahrener Kreisverkehre. Der Betrieb eines Bootsshuttle dorthin ist vollkommen ungeklärt. Das Einkaufszentrum Zell-Barl liegt im Gewerbegebiet 3km bergauf.
HAFEN / Die Hausbootkolonie
Geplant sind: Liegeplätze für Boote bis 15 m Länge: 84 Plätze Liegeplätze für Boote bis 10 m Länge: 76 Plätze Davon 48 Gastliegerplätze
Erwartete Auslastung der Gastlieger während der Saison vom 1. April bis zum 31. Oktober GA Trier: 45%.
Der motorisierte Bootsverkehr nicht nur auf der Mosel ist rückläufig. (Studie Uni Trier: Auf dem Prüfstand: Wassertourismus auf Mosel und Saar - Bauer, 2010 und Studie Mediamare Consulting Kosten-und Ertragslage eines durchschnittlichen Sportboothafens im Vergleich zu einer zukünftigen Musteranlage)
Der neuen Hafen Zell ist geplant
ohne Kran
ohne Tankstelle
ohne Bootswerkstatt
ohne Boots- / Wasserskiverleih
ohne Winterlager für Boote über 10m
Erwartete Auslastung des Hafens mit Dauerliegern, im GA Trier: 100% = alle 112 Liegeplätze. Es handle sich bei den Dauerliegern um "schwimmende Wochenendhäuser.... die Boote werden gar nicht bewegt", (Zitat Planer im Anhörungsverfahren) Eine Auslastungsprognose von 100% ist unseriös, s. o.g. Studie.
Ein Hafen mit schwimmenden Wochenendhäusern ist dann aber auch keine Sportstätte, aus der sich ein überwiegend öffentliches Interesse ableiten lässt. Und nur hierfür gibt es überhaupt eine Baugenehmigung im Außenbereich.
Sämtliche Boote, müssen allerdings bewegt werden und zwar mindesten zweimal im Jahr, nämlich:
a) bis 31.10. zum Winterlager und ab 1. 4. zurück
b) bei Hochwasser
Boote bis 10 m Länge (76 Liegeplätze) können geslipt und auf Trailern in die Winterlager gebracht werden: Auf einen offenen Parkplatz auf dem Hafengelände (ca. 40 Plätze) und in eine beheizte Halle auf dem Barl. Bis zu 36 Boote werden also mitten im Weinbauherbst, bzw. bei Hochwasser binnen Stunden, bergauf getrailert. Und im Frühjahr / bei sinkendem Pegel wieder bergab. Die Verfügbarkeit einer Halle ist nicht geklärt.
Boote über 10 m Länge (84 Liegeplätze) verlassen den Hafen bei Hochwasser und ins Winterlager auf dem Wasserweg. Laut o.g. Studie ist ein Hafen ohne Winterlager für Boote über 10m nicht rentabel zu betreiben. Bis zu 84 Boote müssen den Hafen im Winter und vor! Hochwasser räumen. - Laufzeit Pegel Trier - Zell: 10 - 14h. Wohin sie sicher verholt und überwintert werden können ist völlig offen.
Infrastruktur für den Primärbedarf der Bootslieger laut Planer: 1 Kiosk, 1 Bistro, max. 100qm Fläche, geplant angenommene Gästezahl Gastronomie: 20. Die Ferienhaussiedlung verfügt am Ende über 1700 Betten. Plus mind. 320 Kojen der 160 Bootslieger. Mit einer Erweiterung der Einkaufsmöglichkeiten/Gastronomie auf dem Gelände darf wohl gerechnet werden. Zulasten der örtlichen Angebote.
ZUWEGUNG / Eine für alle
Breite der einzigen Zuwegung laut Plan: 5.50m Straße. Tatsächliche Breite der Zuwegung: 4,50m Wingertsweg. Der Ausbau auf amtliche Straßenbreite und LKW-last ist mangels Grunderwerb nicht gesichert.
Künftiger Verkehr über diese eine zentrale Zuwegung: Baustellenverkehr
Ver- und Entsorgung der Feriensiedlung und des Hafens Autos der Gäste / Eigentümer der Häuser und Boote
Bereits vorhandener Verkehr:
Traktoren, Vollernter, Spritzwagen etc. im Weinbau Radfahrer (Moselradwanderweg)
Wanderer (Ausgewiesene Nordic Walking Strecke)
Spaziergänger
Skater
WEINBAU / Ferien im Wingert
Winzer können ihre Weinberge auch in Zukunft uneingeschränkt bewirtschaften. Ferienhäuser und Hafen liegen mitten im Weinbaugebiet. Schon heute gibt es prekären Begegnungsverkehr mit Radfahrern und Wanderern. Eine Gesamtkonzeption zum einvernehmlichen Miteinander fehlt.
Lärmgutachten des Planers: Belastung der Gäste durch Verkehr und Lärm des Weinbaus sind "seltene Ereignisse". Arbeiten im Weinbau sind wiederkehrende bis häufige Ereignisse. Sie sind nachhaltig und werden auch zu üblichen Ruhezeiten für Wohngebiete ausgeführt.
Erwartete Wertschöpfung MARINA: bei 45% Auslastung mit 250,- mittlerer Tagesmiete plus 55 ,- Ausgaben pro Tag/P laut GA Trier: 4 Mio. Nicht eingepreister Wertschöpfungsverlust auf den ca. 30 ha gut zu bewirtschaftenden Weinbauflächen:
1,5 - 2 Mio
Die Kaufkraft des Weinbaus bleibt in der Region. Die Gewinne der MARINA fließen ab.
FAZIT / Das dicke Ende
Es sollen, im öffentlichen Interesse, privat finanziert und privat betrieben, sowohl ein Hafen als auch eine Ferienhaussiedlung gebaut werden. Der Bedarf und sinnhafter Betrieb eines Sporthafens wurde an keiner Stelle evaluiert. Die zu Rate gezogenen Gutachten s.o. legen dagegen nahe, dass der geplante Hafen nur defizitär betrieben werden kann.
Es liegen eine Reihe von bejahenden Gutachten zu Bedarf, Wertschöpfung und Umwelteffekten vor. Diese Gutachten MARINA rechtfertigen die Zielabweichung von sämtlichen relevanten Vorgaben und Leitlinien zu Umweltund Naturschutz, nachhaltiger Tourismusentwicklung etc., auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, sowie der EU. Diese Gutachten wurden sämtlich von Projektplanern und Projektbefürwortern in Auftrag gegeben und bezahlt. Zu Wertschöpfung und Umwelteffekten werden z. T. groteske Annahmen zugrunde gelegt (s. erwartete Vermietungserlöse, Weinbauarbeiten, Verkehrsführung etc.) und je nach Bedarf groß- oder kleingerechnet.
Ein beliebtes Naherholungs- und Gästeziel mit profitablem Weinbaugebiet und artenreichen Uferzone darf der Zukunft Zells nicht im Weg stehen. Der Antrag auf Weltkulturerbe Moseltal, nachhaltig naturnaher Tourismus, die Erhaltung des Weinbaus, das Ziel der Innen- vor Außenentwicklung der Bebauungsgebiete, Vorgaben der EU Wasserrahmenrichtlinie, u.v.a.m. sind mit MARINA nicht zu vereinbaren.
Planer und Kommune wollen MARINA im Konsens mit Winzern und Bürgern verwirklichen. Planer und Kommune haben Skeptikern der MARINA über Jahre nicht zugehört, nicht verfügbare Grundstücke wurden überplant und die Eigner unter Druck gesetzt. Verkaufswillige Eigner wurden an reine Optionsverträge gebunden.
Ein städtebaulicher Vertrag soll für gegenseitiges Vertrauen und Sicherheiten sorgen. Ein bindender städtebaulicher Vertrag wurde bis heute nicht geschlossen.
Ferienhaussiedlung und Hafen werden Zell Aufschwung bringen, Arbeitsplätze schaffen, den Tourismus beleben und den örtlichen Gastronomen und Winzern neue Umsätze bescheren. In den veröffentlichten Planungsunterlagen wurden weder für das Wohngebiet noch für den Hafen auch Betreiberkonzepte vorgestellt. Der Hafen, mit welchem das ganze Projekt steht oder fällt, wird auf der Homepage der MARINA Stand 17. 04. 2017 weder detailliert beschrieben, noch beworben.
Die Rentabilität von Hafen und Ferienhäusern sind das unternehmerische Risiko der Betreiber. Es sind im Gegenteil die Anwohner, die örtlichen Vermieter und die Gäste, welche die Effekte dieser Risiken vor Ort zu tragen haben:

Wird die MARINA ein Erfolg, gewinnen vor allen die Investoren. Einwohner wie Gäste bekommen erheblich mehr Verkehr und Lärm. Örtlichen Anbietern von Unterkünften blüht eine ruinöse Vermietungskonkurrenz.

Wird die MARINA ein Misserfolg, schreiben die Investoren ihre Verluste ab.
Einwohnern und Gästen bleibt eine zerstörte Kulturlandschaft; und eine kostentreibende Bauruine, welche die einen beschämt und die anderen abschreckt.







BI-Stellungnahme zur Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses
(Genehmigung des Hafens)

Die BI ist empört und entsetzt, dass die Genehmigung erteilt wurde.

Viele Fragen und Diskussionspunkte des Erörterungsverfahrens sind noch offen und bisher unbeantwortet geblieben. Die Behörde kann nicht genau genug geprüft haben: So wird durch den Beschluss gegen geltendes Recht verstoßen. Rechtskräftige Urteile in vergleichbaren Fällen (z. B. Urteil Dienheim/Aus für das Baugebiet Taubhaus) wurden außer Acht gelassen. Hier zu nennen....

Wohngebiet "Taubhaus" geplatzt - URTEIL Oberverwaltungsgericht erklärt Dienheimer Bebauungsplan endgültig für unwirksam

Allgemeine Zeitung Mainz vom 28.03.2013 / Lokales Oppenheim

Von Andreas Riechert DIENHEIM. Es ist ein Urteilsspruch, der die davon unmittelbar betroffenen Bauherrn in Mark und Bein trifft: Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den seit langer Zeit ohnehin umstrittenen und auf Eis gelegten Bebauungsplan des Neubaugebiets "Taubhaus" für unwirksam erklärt. Anlass dazu hat eine Dienheimer Familie gegeben, die neben der Klage eines Weinguts aus Bodenheim ein weiteres Normenkontrollverfahren angestrengt hatte (die AZ berichtete) und den Plan damit endgültig kippte. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zulässig.

Die Rechte der Privateigentümer=Winzer im Gebiet werden somit grob missachtet. Die privaten Eigentumsrechte können in den Abwägungen nicht adäquat berücksichtigt worden sein (Beispiel Hafenerschließung, Zuwegung). Da die Zuwegung Bestandteil der Pläne ist, war eine Gesamtabwägung zu keinem Zeitpunkt möglich.

Außerdem steht noch eine Anhörung einer Privatperson zum Verfahren aus. Eine Einladung zum 2. Termin wurde nicht verschickt, ein Nachholtermin fand bisher nicht statt.

Aber unser Widerstand geht unvermindert weiter!
Sowohl BUND als auch private Winzer werden nun rechtliche Schritte gegen das Projekt einleiten.

Spenden zur Finanzierung der Klage sind jetzt herzlich willkommen.
Details siehe auf der Startseite unten. Jeder Spende hilft, dieses Wahnsinnsprojekt zu kippen.


Der Eingriff wird sich verheerend auf das Landschaftsbild im Zeller Hamm auswirken.

Außerdem ist das Projekt nicht zukunftsfähig. In Zeiten des demografischen Wandels baut sich Zell hier eine Parallelstadt mit Gastronomie und Geschäften auf (je 2 werden jetzt schon genehmigt, im Zuge zukünftiger Anpassungen werden daraus per Beschluss jederzeit mehr). Von der enormen Konkurrenz der Ferienwohnungen nicht zu sprechen. Laut einer Studie der Universität Trier besteht kein Bedarf für einen Sportboothafen an der Mosel. Der motorisierte Wassertourismus ist sogar rückläufig. Das Alibi "Sport" ermöglichte erst, dass in diesem Gleithang Baurecht erteilt werden konnte (§35 BauGB, Bauen im Außenbereich). In den Planunterlagen für den Hafen kann man dann von "schwimmenden Ferienhäusern" lesen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Am 31.12.2015 endet die Bindungsfrist Ihrer Optionsverträge über den Grundstücksverkauf im Rahmen des MARINA Projektes in Zell / Briedel. Danach erlischt Ihr Verkaufsangebot nicht automatisch. Ab dem 1. Januar 2016 haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Sie lassen alles wie es ist. In diesem Fall bestimmen nicht Sie über ihr Grundstück sondern weiterhin die Marina Projekt GmbH. Diese kann ihr Grundstück jederzeit zum vor Jahren vereinbarten Preis kaufen. Und zwar ohne Sie zu fragen. Über den erfolgten Kauf werden Sie vom Notar lediglich informiert.
  2. Sie widerrufen Ihr Verkaufsangebot. Sie müssen das nicht begründen. Sie können dann z.B. selber weiter Weinbau betreiben oder ihr Land an einen Kollegen verpachten oder sogar verkaufen.
  3. Sie sind bereit, der Projekt GmbH erneut ein Angebot zu erteilen. Sie möchten aber vielleicht einen besseren Preis erzielen.
Sie wollen lieber nicht mehr verkaufen (2.)? Sie wollen neu verhandeln (3.)?

Dann müssen Sie nun aktiv werden. Sie müssen Ihrerseits (wie bei einem Mietvertrag) ihren Optionsvertrag widerrufen, um ihn rechtsgültig zu beenden.

ERST DANACH - können Sie einen neuen (besseren) Vertrag abschließen. - oder Sie behalten ihr Grundstück und machen damit was Sie möchten.

WICHTIG: Falls sie aus dem Vertrag aussteigen wollen, widerrufen Sie auf keinen Fall VOR dem 01.01.2016. Sie riskieren sonst, dass Ihr Verkaufsangebot noch innerhalb der Bindungsfrist (bis 31.12.2015) ohne ihr Zutun angenommen wird. Außerdem sollten Sie ihren Widerspruch unbedingt per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Oder sich die Übergabe quittieren lassen.

Gleichgültig, wie sie sich entscheiden, machen Sie sich klar, dass Sie ab 01.01.2016 die Verfügung über Ihren Besitz wieder erlangen können.

Wir möchten genau so wie Sie, dass es Zell gut geht, dass die Mosel rund um den Zeller Hamm ein attraktives Reiseziel bleibt. Wir sind fest davon überzeugt, dass eine investmentfinanzierte Retortensiedlung der falsche Weg ist.

Ihre MARINA skeptischen Nachbarn und Kollegen

Widerrufsvordruck (Word-Dokument)

Widerrufsvordruck (Acrobat-Reader-Dokument)

Pressemitteilung

der BUND Kreisgruppe Cochem-Zell, der Bürgerinitiative Erhalt der Kulturlandschaft Zeller Hamm e.V. sowie der Winzerinitiative zu den Erörterungsterminen zum Planfeststellungsverfahren für den Bau eines Hafens für Sportboote bei Mo-km 89,85 (Gemarkung Zell/Briedel)

Gemeinsam mit den Mitgliedern der BI Zeller Hamm und den betroffenen Grundstückseigentümern wurde in 2 Terminen insgesamt 15 Stunden die bereits schriftlich vorgetragenen Einwände mit den Behörden und dem Antragssteller erörtert.

Zahlreiche Einwände wurden vorgetragen:

In den Weinbergsflächen soll ein Hafen und angrenzend ein Ferienpark mit 200 Wohneinheiten errichtet werden. Im Hafen sind 140 Bootsliegeplätze vorgesehen (hiervon 126 Dauerliegeplätze), die als schwimmende Wochenendhäuser in den Unterlagen des Investors bezeichnet werden. Hierzu sollen 200.000 m³ Erde und Fels in einer 18-monatigen Bauphase ausgegraben werden. Zudem werden aus der Mosel 3.000 m³ Bodenmassen ausgebaggert um eine Fahrrinne zum Hafen zu schaffen. Dies alles für einen privaten Investor, der laut eigener Wirtschaftlichkeitsberechnung einen Überschuss von 5 Mio. € erwirtschaften will!

Der Eingriff in den Naturhaushalt ist nicht ausgleichbar, so Agnes Hennen, BUND Kreisvorsitzende. Dieser Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet der Mosel soll durch 9,8 ha externer Ausgleichsmaßnahmen, die auf viele einzelne Parzellen im Großraum Zell, so auch im Altlayer Bachtal und im Merler Bachtal durch seit Jahren brachliegende Weinbergsflächen ausgeglichen werden. Hiergegen hat der BUND eingewendet, dass es in der Biotopkartierungsanleitung RLP (Stand 2007) zu Rebkulturbrachen heißt:

Bei aufgegebenen Rebanlagen bzw. brachgefallenen Weinbergen in Steillagen handelt es sich häufig um sehr artenreiche Biotoptypen mit einem vielfältigen Nebeneinander verschiedener Lebensräume. Vielfach sind diese Flächen Standorte von gefährdeten Pflanzenarten (Rote Liste) oder seltenen Pflanzengesellschaften. Weinbauflächenbrachen stehen auf der Roten Liste der Biotoptypen von RLP (1989). Struktur- und artenreiche Ausbildungen werden ab einer Größe von 1.000 qm als schutzwürdiges Biotop kartiert. Bei weiteren Ausgleichsflächen handelt es sich nach der Biotopkartieranleitung RLP (Stand 2007) um pauschal geschützte Biotope (§ 28 BNatSchG), die aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeit nicht mehr aufwertbar sind. Deshalb können diese Biotope nicht als Ausgleichsflächen herangezogen werden. Diese vorgeschlagenen Ausgleichsflächen sind daher zu streichen.

Weiterhin haben die BUND Vertreter gefordert:

Die Größe der CEF-Flächen (Ausgleichsflächen für Reptilien) von 1.600 m² im Moselvorland ist für die zu erwartende Anzahl an Eidechsen sowohl für eine Umsiedlung als auch für eine Zwischenhälterung unzureichend. Nach Berechnungen der vom BUND beauftragten Reptilien-Expertin werden insgesamt 22.060 m² (2,206 ha) benötigt. Die Berechnung in den Planunterlagen ist nach gängigen höchstrichterlichen Gerichtsurteilen völlig unzureichend. Die Untersuchungen der Avifauna (Vögel) waren nur in einem engen Zeitfenster vom Investor beauftragt. Geschützte Arten, wie die Zippammer wurden gar nicht untersucht. Beim Wanderfalkenführt der Gutachter des Investor in seinem Gutachten aus, dass "eine Störung des Wanderfalken kann nicht ausgeschlossen werden". Der Gutachter schreibt daher auch (2011): "eine Verhinderung des geplanten Projektes an diesem Standort ist zu befürworten", Weiter schreibt er, "Gleichzeitig wurden trotz intensiver Suche keine geeigneten Standorte für CEF-Maßnahmen für eine Einrichtung eines alternativen Brutplatzes gefunden".
Der Wanderfalke ist eine streng geschützte Vogelart (EG-Artenschutz-VO; Vogelschutzrichtlinie Anh. I). Außerdem wird sie als eine Art angesehen, für die Deutschland und vor allem RLP eine hohe Verantwortung hat (LUWG 2015). Die Störung des Brutplatzes ist durch das Vorhaben sowohl optisch als auch akustisch immens. Der Wanderfalke ist sehr standorttreu. Wir sehen einen Störungstatbestand nach § 39 (1) Nr. 2 BNatSchG sowie nach § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG für gegeben.

Zahlreiche geschützte Fledermausarten werden in ihrem Nahrungshabitat gestört. Auch hier sehen wir den einen Störungstatbestand.

Der BUND fordert Untersuchung der Lärmauswirkungen auf das gegenüberliegende VSG, da die Prognose >55 dBA vorhersagt!

Nach den vorliegenden Gutachten sind dringend weitere Untersuchungen notwendig, die Eingriff- Ausgleichsberechnung sind unzulänglich und der Eingriff des privaten Investors ins Moseltal kann nicht auszuglichen werden.

Laut vorgelegten Planunterlagen des Investor sind in der Umgebung des Plangebietes Fischarten des Anhang II FFH-Richtlinie nachgewiesen worden, gemäß der Datenerfassung sind arten- und individuenreiche Lebensgemeinschaften des Makrozoobenthos in den Uferbereichen zu erwarten, die von erhöhter Schutzbedürftigkeit sind. Hierzu wurden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt, die der BUND nun im Erörterungsverfahren beantragt hat.

Ebenso wurden auf den gesamten Planflächen keine Falter untersucht. Auch hier wurden Untersuchungen beantragt.

Die Eingriff/Ausgleichsflächen, die zum Großteil von hoher ökologischer Wertigkeit (geschützt nach § 28 und § 30 BNatschG) sind, sollen gemulcht werden und mit Obstbäumen bepflanzt werden. Das ist nicht hinnehmbar, zudem soll das Mulchgut auf einzelnen Flächen verbrannt werden. Hierbei ist jetzt schon die Tötung von geschützten Reptilien zu befürchten, so Agnes Hennen BUND Kreisvorsitzende.

Die Belange des Denkmalschutzes, die Beeinträchtigung durch direktes Einleiten des Niederschlagswassers aus dem gesamten Ferienpark in den Hafen und somit in die Mosel und die starke Lärm- und Staubbelästigung über eine zu erwartende mindestens 6jährige Bauzeit (Hafen und Ferienpark) wird dieses Gebiet nachhaltig negativ prägen.

Das Bauvorhaben ist aufgrund fehlender Gutachten, zu geringer Untersuchungen und eingeschränkten Untersuchungszeiträumen nicht zu genehmigen. Da ein ergänzendes Lärmgutachten aus 2014 in der Offenlage 2015 nicht ausgelegt wurde, sehen wir hier eine fehlerhafte Offenlage! Das, was hier im Erörterungsverfahren vorgetragen wurde, kann im Nachgang nicht geheilt werden. Das Vorhaben ist unvereinbar mit den Vorgaben des Artenschutzes, die Beeinträchtigungen verwirklichen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.

Die beteiligen Fachexperten des BUNDs (Umweltingenieur, Biologin, Rechtsanwalt) sind sich sicher, hier ist so viel nachzubessern, dass eine Genehmigung rechtsfehlerhaft wäre.

Vertreter der Bürgerinitiative (BI) wiesen auf den immensen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Mosel hin. Durch den Ferienpark mit Hafen würde das Landschaftsbild massiv beeinträchtigt, so die BI. Die derzeit auf den Tourismus wirkende Anziehungskraft der Landschaft würde durch das Projekt maßgeblich und nachhaltig zerstört. Die BI wies weiterhin darauf hin, dass das Projekt nicht in Einklang mit zukunftweisenden Landesprogrammen zu bringen sei, so z.B. mit der Tourismusstrategie 2016, in der das Bedürfnis der Gäste nach Ruhe, Natur und Gesundheit (sanftem Tourismus) im Vordergrund stehe. Stattdessen führe der geplante Ferienpark zu massiver Verkehrszunahme und Lärmbelästigung.

Die BI erörterte darüber hinaus die Frage, ob an der Mittelmosel überhaupt Bedarf für einen Sportboothafen bestehe. Der Hafen diene dem sogenannten Investor lediglich als Eintrittspforte für Baurecht in dieser Moselschleife. Die BI verwies auf eine Studie der Uni Trier von 2010, die eindeutig zeige, dass der motorisierte Wassertourismus rückläufig sei. Die BI forderte hierzu von der Behörde eine unabhängige Bedarfsanalyse.

Desweiteren stellte die BI die Finanzierung durch den sogenannten Investor in Frage: Nach Berechnungen der vom Investor vorgelegten Zahlen ergäbe sich nach dem 1. Bauabschnitt ein Verlustgeschäft von über 4 Mio. Euro, die Finanzierung des Projektes sei somit fragwürdig.

Besonders wurde betont, dass es sich bei dem Vorhaben nicht, wie fälschlicherweise oft dargestellt, um öffentliches Interesse handele, sondern um das Vorhaben eines Privatinvestors. In diesem Zusammenhang verwies die BI auf eine von ihr in Auftrag gegebene Überprüfung des Wertschöpfungsgutachtens durch ein unabhängiges, renommiertes Tourismusberatungsunternehmen. Die Überprüfung ergab erhebliche Kritikpunkte, so sei beispielsweise das der Wertschöpfungsanalyse zugrundegelegte Ausgabenpotential der Feriengäste um ca. 40% zu hoch angesetzt.

Im Laufe der Erörterung wurde mehrfach festgestellt, dass die Trennung des Projektes in unterschiedliche Verfahren, zum einen das Ferienhausgebiet, zum anderen der Hafen, und damit die Trennung der Zuständigkeiten, eine zufriedenstellende Erörterung des Gesamtvorhabens unmöglich mache. So konnten wesentliche Kritikpunkte der Winzer zur Zuwegung nicht angemessen berücksichtigt werden, da seitens der Behörde auf die Zuständigkeit zum Bebauungsplan verwiesen wurde.

Hauptforderung der Winzer beim Erörterungstermin war der Erhalt des Netzes an Feldwegen für die Bewirtschaftung der Weinberge. Hierfür hatten die Winzer im Zuge der Flurbereinigung 18% Ihres Weinberglandes abgegeben.

Wesentliche Kritik führten die Winzer an den ungenügenden Sicherheitsabständen der Planungen zwischen landwirtschaftlichen Flächen, touristischen Flächen und Verkehrsstraßen. Beispielsweise seien beim Spritzen (Abtrift) Konflikte zu Ferienparkgästen vorprogrammiert, so die Winzer. Der bei der Bearbeitung der Weinberge entstehende Lärm sei, besonders zur Nachtzeit, nicht ausreichend im Schallgutachten berücksichtigt.

Die geplante Zuwegung sieht eine Parallelnutzung von Weinbau, Rad- und Wandertouristen sowie Ferienparkgästen vor, was ein erhebliches Konfliktpotential birgt: Die Winzer sind am Tourismus interessiert. Daher sehen sie es als unverantwortlich, Wanderer und Erholungssuchende über Flächen zu leiten, wo mit rotierenden Messern von Laubschneidern und Mulchgeräten gearbeitet wird.

Schon während des Erörterungstermins mussten die Planer zusagen, Weinbergwege im Hafenbereich nicht rückzubauen, sondern für die Bewirtschaftung der Rebflächen zu erhalten. Das räumliche Trennen der Wendeflächen für Traktoren von den Verkehrsstraßen müsste noch erheblich verbessert werden, so die Winzerschaft. Hierzu lägen entsprechende Vorschläge vor.

Zur Frage der verbesserten Sicherheitsabstände gaben sich die Planer noch zugeknöpft. Hier drängten die Winzer auf Klärung. Zudem wurde ein unabhängiges weinbauliches sowie ein hydrologisches Gutachten (Änderungen des Grundwasserspiegels durch den Hafen) gefordert.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Hennen: 02653 - 910 565 oder 0171- 1222001





Link zum Fernsehbeitrag SWR3 "Zur Sache" vom 18.09.2014

Link zum ZDF-Länderspiegel vom 02.08.2014


Wichtige Information zu den Optionskaufverträgen Marina
Kündigung/Verlängerung 2015

Der "Investor" und die Stadt Zell/Gemeinde Briedel bitten um eine weitere Verlängerung der Optionskaufverträge.
Wer diese jetzt verlängert, kann auf unbestimmte Zeit nicht mehr frei über sein Grundstück verfügen!

In der Verlängerung bis 2015 befindet sich nämlich eine Passage, in der steht, dass sich, wenn es Klageverfahren oder Widersprüche geben sollte, das Angebot (also der Vertrag) automatisch bis einen Monat nach Ablauf aller dieser Verfahren verlängert. Widersprüche wird es sicher geben, d.h. wer verlängert, bindet sich definitiv auf unbestimmte Zeit und nicht nur bis zum 31.12.2015!

Besser ist, wenn man sein bestehendes Kaufvertragsangebot kündigt. So stellt man sicher, dass man bis zur Umsetzung des Ferienparks wieder die volle Verfügungsgewalt über sein Land hat: Man vererbt keinen Knebelvertrag! Jeder entscheidet selbst, ob, wann und an wen er/sie verkauft. Und auch sein Geld bekommt. Oder doch in der Familie behält und verpachtet: Die Nachfrage speziell nach rentablen Weinbergen ist groß!

Wer die bestehenden Kaufvertragsangebote kündigen möchte, sollte folgendes beachten:

Der Vordruck für die Kündigung kann hier heruntergeladen werden. Schicken Sie das Schreiben entweder an die Stadtverwaltung Zell (Balduinstraße 44, 56856 Zell/Mosel) oder die Gemeindeverwaltung Briedel (Im Weingarten 24, 56867 Briedel/Mosel), je nachdem wo ihr Grundstück liegt.
Widerrufsvordruck (Word-Dokument)

Schicken Sie Ihren Widerspruch außerdem sicherheitshalber auch an den Notar Dr. Rochus Scholl, Schlossstraße 34, 56856 Zell (Mosel).
Zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Widerruf ( 1 oder 2 Monate später) sollten Sie beim Notar nachfragen, damit eine Löschungsbewilligung der Vormerkung im Grundbuch erteilt werden kann.
Senden Sie die Schreiben per Einschreiben mit Rücksendeschein.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.


"Marina Weingarten nimmt die nächste Hürde"

Wieder diese plakative Überschrift, die beim Leser den Eindruck erwecken soll, es gehe unaufhaltsam weiter mit dem Ferienpark plus Yachthafen. Bei einer derartigen Berichterstattung wird unterschlagen, dass Einwendungen an dieser Stelle des Verfahrens primär dazu dienen, Fehlplanungen anzusprechen. Erst im weiteren Verfahrensverlauf können Bürgerinnen und Bürger, die persönliche Betroffenheit per Einwendung geltend gemacht haben, dann rechtlich wirksam gegen das Projekt selbst vorgehen.

Leider informiert der aktuelle RZ-Artikel auch überhaupt nicht über die schwerwiegenden Einwendungsargumente zahlreicher Winzer, die deutlich machen, dass zwischen dem Ferienparkbetrieb und der Bewirtschaftung von Weinbergsflächen innerhalb und außerhalb des Ferienparks ein erhebliches Konfliktpotential besteht. Zudem werden die Einwände der Bürgerinnen und Bürger als "kein allzu schweres Geschütz" abgetan, für alle Kritikpunkte -so suggerieren die Planer- fände sich sowieso eine "adäquate Lösung", die "völlig unproblematisch ist" und nicht zu Planänderungen führe!

Begriffen hat man auf Planungsseite allerdings, dass die Zuwegung und die Straßen im Park die notwendige Mehrfachnutzung (Räder, Nordic Walking, Ferienparksverkehr, Winzer) einfach nicht aushalten: Nun möchte man schnell "Stand-und Arbeitsstreifen" schaffen schaffen und die Eigentümer für die Bereitstellung der Flächen mit 15 EUR/m² entschädigen. In der Sitzung des Planungszweckverbandes in Briedel forderte Herrn Reihsner als Vertreter des Investors mehrfach, dass hier "Privatinteressen hinter die Interessen des Gemeinwohles" zu stellen seien. Sein Verweis auf Artikel 14 des Grundgesetzes, nach dem Eigentum verpflichtet und zugleich der Allgemeinheit dienen soll, (leider wird diese Aussage nicht im Artikel zitiert) verrät viel über die Anmaßung der Planer: ein Ferienpark mit Bootslärm, Autoverkehr, Versiegelung, Konkurrenz für Privatvermieter - um nur einige der zu befürchtenden Konsequenzen zu nennen - dient aus deren selbstherrlicher Perspektive dem Allgemeinwohl - und selbstredend nicht vor allem den Interessen des Investors.



Am Donnerstag, den 02. August 2012 besuchte der Fraktionsvorsitzende der Grünen RLP Daniel Köbler unsere BI am Infostand im Weinberg. Zahlreiche BI-Mitglieder waren gekommen, um mit Herrn Köbler über das Marinaprojekt zu diskutieren. Daniel Köbler äußerte sich sehr kritisch über das Projekt und sagte der BI seine vollste politische Unterstützung zu. Anschließend stand eine Fahrradtour und eine Kanufahrt mit den Grünen des Kreisverbandes Cochem-Zell auf Köblers Programm. Unten haben wir einige Fotos der Aktion zusammengestellt.


Wichtige Informationen zur Verlängerung der Bindungsfristen der Optionskaufverträge!

Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Verlängerung der Bindungsfristen der Optionskaufverträge nicht nur bedeutet, dass Sie sich bis zum 31.12.2013 an diese Verträge binden!

Die Zusage der Verlängerung der Bindungsfrist gilt über den 31.12.2013 hinaus bis zum Verfahrensende. Der Eigentümer verliert die Verfügungsgewalt über sein Grundstück über Jahre hinweg!

Nach Aussagen von Rechtsexperten (Baurecht, Vergaberecht) beträgt die durchschnittliche Dauer eines Bauleitverfahrens dieser Größenordnung 5 Jahre oder erheblich länger (siehe Ferienpark Zeltingen-Rachtig).

Bei Einleitung des Bauleitverfahrens Anfang 2012 würde dies also mindestens bis 2017 dauern! Dies bedeutet, dass in dieser Zeit der Eigentümer nicht mehr frei über sein Eigentum verfügen kann, gleichzeitig aber auch noch nicht den vereinbarten Kaufpreis erhält.

Außerdem führt die ansteigende Inflation zu einer erheblichen Wertminderung des vereinbarten Kaufpreises. Mit diesen Verträgen wird auf geschickte Art und Weise versucht, Ihr Eigentum jetzt auf unbestimmte Zeit zu blockieren.

Wir empfehlen Ihnen daher, jetzt Ihre Chance zu nutzen und die Vertragsverlängerung nicht zu unterzeichnen!!!


Wenn Sie Ihre Verträge nicht weiter verlängern möchten, wäre dies in folgender Form möglich
(an Notar Dr. Rochus Scholl, Schlossstraße 34 , 56856 Zell senden):

"... Hiermit stimme ich der Verlängerung der Bindungsfrist für das von mir abgegebene Angebot nicht zu und widerrufe das Kaufvertragsangebot (Urkunde Nr. ….) vom … (Datum) ."

Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie uns:
info@bi-zellerhamm.de


Der Vorstand der BI Zeller Hamm zu Gast im Wirtschaftsministerium in Mainz zu einem persönlichen Gespräch mit Wirtschaftsministerin Eveline Lemke

Nach Bekanntgabe des raumordnerischen Entscheides gemäß § 17 LPIG zur Errichtung der Ferienhausanlage mit Bootshafen 'Residenz Marina Weingarten' geben wir hiermit ohne jegliche Kommentierung die Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden in Auszügen wieder:

Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord Referat 42 – Obere Naturschutzbehörde:
"Mit Blick auf die Bestrebungen zur Aufnahme des Moseltals als UNESCO Weltkulturerbe wird ergänzend angemerkt, dass das vorliegende Projekt nicht in Übereinstimmung mit daraus resultierenden Vorgaben und Zielen gebracht werden könnte. Es sollte bedacht werden, dass die mit dem Status eines Weltkulturerbes verbundenen Vorteile (auch wirtschaftlicher Art) die für die Ferienhaussiedlung vorgebrachten Vorteile sicherlich bei Weitem übertreffen würden."
(Bescheid SGD Nord Koblenz v. 16.02.2011, Seite 7/ Hinweis aus dem Zielabweichungsbescheid S. 25)

Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald :
"Wenngleich die Ferienhäuser in regionaltypischer Weise errichtet werden sollen und eine Eingrünung vorgesehen ist, die gemäß der Landschaftsbildanalyse zu einer Reduzierung der Einsehbarkeit führt, wird sich das Vorhaben von einem gewachsenen Siedlungsteil deutlich abheben und jedenfalls in den ersten Jahren nach Realisierung zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen."
(a.a.O. S. 13)

Kreisverwaltung Cochem-Zell – Untere Naturschutzbehörde :
"Auf Grund der Vielzahl von vorhandenen und noch geplanten Ferienhausgebieten im Landkreis Cochem-Zell und in den Nachbarkreisen, wird die Notwendigkeit eines weiteren Ferienhausgebietes und damit der Marina Weingarten in Frage gestellt. Es soll daher im Zielabweichungsverfahren bzw. im Raumordnungsverfahren geprüft werden, ob die Planung überhaupt realisiert werden darf."
(a.a.O. S. 14)
......
"Die Einbeziehung einer Neubausiedlung in die Landschaft ist ein wesentliches Element regionaltypischer Bebauung. Die Bebauung so zu platzieren, dass Baukörper und Landschaft eine harmonische Einheit bilden, davon sind die Planungen der Ferienanlage weit entfernt.Denn die Planung der Ferienanlage sieht neben einer regional untypischen Bebauung im Kern der Ferienanlage überdimensionierte 4-geschossige Gebäudekomplexe sowie eine lockere Bebauung mit Einzelhäusern vor. Es handelt sich dabei um geklonte bauliche Einzelanlagen, die ungeordnet, in sich unzusammenhängend, in landschaftlich bedeutsamer Lage errichtet werden sollen und den Einklang mit der Landschaft vermissen lassen."
(a.a.O. S. 14)
......
"Darüber hinaus sieht die Konzeption vor, größere Rebanlagen in die Freianlagenplanung des Ferienparks zu integrieren, die die Philosophie des Projekts 'Leben an und auf der Mosel, inmitten der Wein-Kulturlandschaft' widerspiegeln soll. Diese Philosophie führt zu einem noch höheren Flächenverbrauch. Nicht zuletzt bewirkt der unökonomische Flächenverbrauch einen kostenintensiven Erschließungsaufwand. Die disperse Siedlungsentwicklung wie vorgesehen, ist nach Einschätzung der Fachstelle nicht nachhaltig und auch längerfristig nicht finanzierbar."
(a.a.O. Seite 15)

Kreisverwaltung Cochem Zell- Untere Bauaufsichtsbehörde :
"Es ist sehr fraglich, ob die geplante Größe und damit i.b. der PKW-Verkehr vom Umland aufgenommen werden kann !"
......
"Die Stadt Zell hat bereits mit großem Leerstand von Läden im Stadtzentrum zu kämpfen. Durch den geplanten Ferienpark wird sich die Situation vermutlich nicht verbessern. Die Feriengäste werden sich in Richtung Barl als Einkaufszentrum hin orientieren."
(a.a.O. Seite 15)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Referat 42-obere Naturschutzbehörde:
„...Mit einem Ferienpark dieser Größenordnung sind zahlreiche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden, z. B. Beschränkung der Lebensräume für geschützte Tierarten, Bodenverluste und Versiegelung durch Bebauung, Verlust an historischer Kulturlandschaft und typischer Weinbaunutzung…“ „Im Ergebnis führt sowohl die geplante Ferienhausanlage als auch der Bootshafen zu Zielkonflikten mit den Belangen des Naturschutzes.“
(a.a.O. S. 16)

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Koblenz:
„Die Gesamtfläche des Planungsgebietes beträgt ca. 32 ha. In diesem nördlichen Gleithang… wurden in den letzten Jahren Bodenordnungsmaßnahmen zur Verbesserung der Anbaubedingungen für die Winzer durchgeführt…. .In der Region gibt es, bezogen auf die Größe und die hervorragende Bewirtschaftungsmöglichkeit kaum vergleichbare Rebflächen.“ „Nach Auffassung der Fachbehörde ist die Ferienhausanlage und der geplante Bootshafen mit den Zielen des RROP nicht vereinbar, da die bewirtschaftete Weinbaufläche dauerhaft verloren geht und somit den Winzern die Produktionsgrundlage entzogen wird. Das Plangebiet wird von 88 Winzern zum Teil im Haupterwerb, zum Teil im Nebenerwerb bewirtschaftet.“ „Zweifellos werde es bei der Realisierung des Vorhabens zu Existenzgefährdungen von Weinbaubetrieben kommen.“
(a.a.O. S. 18)

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum-Westerwald-Osteifel, Mayen:
„Das überplante Gebiet liegt in den abgeschlossenen Flubereinigungsverfahren Zell-Kaimt (abgeschlossen im Jahre 2008) und Briedel (abgeschlossen im Jahre 2003). In diesen Verfahren wurden Maßnahmen gefördert, die jetzt im neu überplanten Gebiet liegen. Auf Grund der einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen ist eine Rückforderung von gezahlten Zuwendungen (ganz oder teilweise) geboten, wenn die geförderten Maßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfristen nicht mehr entsprechend dem der Zuwendung zugrunde liegenden Zweck genutzt werden.“
(a.a.O. S. 20)

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.:
Erhebt gegen das Vorhaben Einwände mit folgenden Bedenken:
  • Durch das Vorhaben wird ein Gleithang der Mosel versiegelt. Das dadurch entstehende Angebot neben den bereits bestehenden Angeboten entlang der Mosel ist überdimensioniert.
  • Das kulturelle Erbe des Moseltales ist zu schützen, landschaftsfremde Ferienhausgebiete sind zu vermeiden, sie widersprechen der Mosellandschaft, die im Sinne der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln ist.
  • Der BUND fordert, dass von der Genehmigung einer weiteren Feriendorfanlage abgesehen wird. Stattdessen muss endlich der Innenentwicklung der Orte Vorrang gegeben werden.
  • Die Orte drohen zu veröden, Investitionen in vorhandene Bausubstanz haben positive Effekte.
  • Bodendenkmal: kulturhistorisch sehr bedeutsames Areal, bei Bauarbeiten dürfte es zu einem Verlust von Kulturgütern für die Stadt Zell kommen.
  • Die Bestrebungen, auch das Moseltal als UNESCO-Weltkulturerbe auszuweisen, werden durch den Bau eines Ferienparks im Moseltal behindert.
  • Die im Plangebiet vorkommenden Fledermausarten …..werden erheblich gestört, Lebensraum wird zerstört. Lebens- und Nahrungsraum des am Moselufer vorkommenden Eisvogels und der zahlreichen im angrenzenden Vogelschutzgebiet lebenden Vögeln wird zerschnitten und zerstört.
(a.a.O. S. 24)

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, LV Rheinland-Pfalz e.V., Obermoschel/ Pfalz:
„..rät von der Durchführung in der geplanten Form ab.“
(a.a.O. S. 26)

Faunistische Fachbeiträge und sonstige Gutachten:

Fachbeitag Avifauna
„Anders verhält es sich mit der …gegenüber der geplanten Hafenmündung ….seit Jahren vorhandenen traditionellen Brutstätte eines Wanderfalkenpaares. Diese nach Roter Liste Rheinland-Pfalz vom Aussterben bedrohte Art sowie in der Roten Liste Deutschland gefährdete Art ist daher streng zu schützen und darüber hinaus ist der Reproduktionsfähigkeit höchste Priorität beizumessen.“
(a.a.O. S. 57)

Ziele des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV: „Wertvolle Landschaftsräume, Uferbereiche und weithin einsehbare Flächen sind von jeglicher Art von Freizeitwohnsitzen freizuhalten. In den großen Flusstälern sind Vorhaben, die zu einer Beeinträchtigung des Landshaftsbildes führen können, nicht zulässig. Typische Elemente einer Weinbaulandschaft sind zu erhalten.“
(a.a.O. S. 71) „Das Plangebiet liegt innerhalb des von Naturschutzverbänden vorgeschlagenen Important Bird Area (IBA)“Moseltal und unteres Sauertal“.“
(a.a.O. S. 46)
„Ein Teil des Plangebietes, der den Hafen und somit das Moselufer betrifft, unterliegt den Vorgaben nach §30 BundesNaturSchutzGesetz (BNatSchG) als pauschal geschützte Flächen“
(a.a.O. S. 46)

Im Übrigen hat sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz in ihrem am 11.Mai 2011 gemeinsam unterzeichneten Koalitionsvertrag, auf nicht weniger als zehn Seiten eindeutig gegen Projekte wie Marina Weingarten ausgesprochen.

Die BI fühlt sich durch diese qualifizierten Einwendungen von Fachdienststellen in ihrem Widerstand gegen das Projekt Marina bestärkt. Es besteht jetzt allerdings die Frage, ob in den betreffenden Stadt/Gemeinderäten soviel Vernunft besteht, dass die kritischen Feststellungen von Fachleuten nicht für die Katz waren.
Für Fragen und weitere Informationen zum Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Man wehrt sich - zum Glück!

Verblüffend ist es eigentlich gar nicht, dass holländische Investoren sich unseren Kreis heraussuchen, wenn es darum geht, ihn mit Ferienparks "vollzustopfen". Es wäre besser zu sagen "Wen wundert's eigentlich?", ist doch unser Kreis landschaftlich ganz besonders ansprechend. Das Potential dieses Landkreises ist sicher nicht auf jeder Ebene erschöpft. Hier sollte jedoch ganz klar differenziert werden, welche Art der Entwicklung Cochem-Zell wirklich weiter bringen würde. Wenn man es "geistige Weite" nennt, dass sich holländische Investoren hier mit Mammutprojekten eine goldene Nase verdienen wollen, dann ist diese Sichtweise doch sehr stark eingeschränkt. Wenn man riesige Ferienparks als Fortschritt für unsere Region verkauft, dann bleibt zu überdenken, ob Fortschritt, der Zerstörung bedeutet und sich mit jedem Verlust abfindet, tatsächlich Fortschritt ist. In der Enge des Moseltales wird Klein gedacht, ja, das stimmt in der Tat. Trifft es doch so unbeschreiblich gut auf unsere Lokalpolitiker zu, die für Cochem-Zell keine andere Lösung finden, als es niederländischen Geschäftsleuten zum Fraß vorzuwerfen. Wozu geben Landesentwicklungsprogramme und andere Projekte und Programme (z. B. Raum plus 2010) gut durchdachte Leitlinien heraus? Um sie zu ignorieren und Ferienparks als "große Würfe" zu deklarieren? Innenentwicklung sollte vor Außenentwicklung gehen, Bestandssanierung und Belebung der Innenstädte sind auch ohne maßlose Parkprojekte realisierbar. Zweifellos ist dieser Weg für unsere Kommunen mühsamer, aber in jedem Fall richtig und zukunftsweisend. Sind alle anderen Möglichkeiten diesen herrlichen Kreis wirklich voranzubringen restlos erschöpft? Mit Sicherheit nicht. Steigerung des "Incoming-Tourismus" kann und muss anders erreicht werden, auch hier gibt es richtungsweisende Strategien (Tourismusstrategie 2015). Da geht man stattdessen aber hin und greift sich als ultima ratio ausgerechnet Ferienparks! Eine "Symbiose" zwischen dem Erhalt unserer einmaligen, tourismusfördernden Kulturlandschaft und diesen Ferienparks ist höchstens als geistiges Konstrukt möglich, in der Praxis ist eine solche gegenseitige Wertschöpfung definitiv nicht machbar. "Will und kann man sich noch wehren gegen den Willen, Urlauber nach Cochem-Zell zu bringen?" Das tut kein vernünftiger Mensch. Die entscheidende Frage ist doch das WIE. Durch monumentale Großprojekte, die jeder Form des sanften Tourismus widersprechen? Dagegen wehrt man sich - zum Glück!!!

Vorstand der Bürgerinitiative "Erhalt der Kulturlandschaft Zeller Hamm" e. V.

Aktion der Bürgerinitiative im Weinberg: ein voller Erfolg!

Am Sonntag, dem 19.09.2010 hatte die Bürgerinitiative „Erhalt der Kulturlandschaft Zeller Hamm“ e. V. (BI) zu einer Informationsveranstaltung in die Weinberge zwischen Kaimt und Briedel eingeladen. Dort, wo ein holländischer Investor einen Ferienpark mit Marina errichten will, hatten die Mitglieder der BI zu Kaffee, Kuchen, Wein und kühlen Getränken eingeladen. Viele interessierte Einheimische und zahllose Radtouristen nutzten die Gelegenheit und machten an diesem sonnigen Sonntag Halt am BI-Stand. Dort gab es viele interessante Gespräche und spannende Diskussionen zum Thema Marina: Die Resonanz der Touristen auf die Planungen des Ferienparks waren durchweg negativ. Viele Radler waren entsetzt und reagierten mit Fassungslosigkeit. „Wie kann man es zulassen, dass dieses wunderschöne Gebiet durch einen Ferienpark zerstört wird?“ war eine der häufigen Reaktionen. Manche drückten es sogar noch extremer aus: „Sollte dieser Park kommen, werden wir nicht mehr in Zell Urlaub machen!“ Sehr oft wurde Unverständnis über die hiesigen Lokalpolitiker geäußert, die ein solches Projekt als Allheilmittel für Zell anpreisen und uneingeschränkt vertreten. Als Highlight der Veranstaltung fand eine große Verlosung statt. Es wurden 2 Karten für die BuGa 2011 in Koblenz sowie 2 Rundflüge übers Moseltal verlost. Beide Preise wurden von Förderern der BI zur Verfügung gestellt. Das Fazit des Tages: Der Widerstand gegen das Ferienparkprojekt wächst. Immer mehr Menschen sehen im Ferienpark eher ein Risiko als eine Chance für die Region Zell.



Pressemitteilung der BI 'Erhalt der Kulturlandschaft Zeller Hamm' e. V.

Der Vorstand der Bürgerinitiative weist darauf hin, dass sich das Projekt 'Residenz Marina Weingarten' entgegen der Auffassung vieler Bürger noch in der Planungs- und Genehmigungsphase befindet und die Realisierung damit keinesfalls gesichert ist.

Die von der Projektgesellschaft getroffene Aussage, dass 5 Grundstückseigentümer bisher nicht verkaufsbereit seien, entspricht nicht den Tatsachen. Richtig ist, dass über 30 Weinbergsflächen im Planungsgebiet nicht zum Verkauf stehen! Hier wird bewusst der falsche Eindruck erweckt, als sei der Grunderwerb schon „in trockenen Tüchern“ und es stehe der Realisierung quasi nichts mehr im Wege.

Hinzu kommt, dass für die notwendige ordentliche Erschließung des Ferienparks noch sehr viele Grundstücke angeschnitten werden müssen. Davon wissen deren Besitzer heute allerdings noch nichts.

Für die tauschbereiten Winzer stehen außerdem zwar laut Aussage des Investors ausreichend Tauschflächen zur Verfügung, viele davon entsprechen jedoch von der Lage oder den Bewirtschaftungsmöglichkeiten nicht den Vorstellungen der betroffenen Winzer. Auch hier steht der Investor vor einem nicht zu vernachlässigenden Problem: Sämtlichen individuellen „Tauschwünschen“ aller betroffenen Winzer zu entsprechen ist fast unmöglich. Auch was diesen Punkt betrifft zeigt man sich überoptimistisch und bagatellisiert die Problematik nach dem Motto: „Einfach weiter machen. Alles ist möglich—die Marina kommt definitiv! Es gibt für alles eine Lösung!“ Dem ist eben nicht so!

Des Weiteren endet zum 31.12.2011 die Bindungsfrist der bereits geschlossenen Optionskaufverträge. Bei entsprechender Kündigung der Verträge können die Grundstückseigentümer danach wieder frei über ihre Grundstücke verfügen!

Da die Grundstücksfrage entscheidend für das Projekt 'Marina Weingarten' ist, erscheint es mehr als fraglich, ob das Projekt unter diesen Umständen überhaupt realisiert werden kann.

Angesichts dieser Situation fühlen sich nicht verkaufsbereite Grundstückseigentümer von involvierten Stellen durch Anrufe und Fristsetzungen unter Druck gesetzt. Ein nicht zumutbares Vorgehen! Die Entscheidung, ob ein Eigentümer sein Land veräußern möchte, sollte dem Eigentümer frei überlassen bleiben. Es gibt viele gute Gründe, dieses gut bebaubare Weinbergsland in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten nicht zu verkaufen.

Ein Eigentümer, der nicht verkaufen möchte, sollte deshalb nicht pauschal als „Marina-Gegner“ diffamiert werden.

Auch werden im Planungsgelände Vermessungsarbeiten durchgeführt, was den Anschein eines Fortschritts des Projektes erwecken könnte. Dies ist jedoch nicht wirklich der Fall.

Ein weiterer Hinweis:
Nach Abschluss des zur Zeit laufenden Raumordnungs- und des Zielabweichungsverfahrens wird das Bauleitverfahren eingeleitet. In diesem öffentlichen Verfahren besteht für die Bürger die Möglichkeit, rechtswirksame Einsprüche gegen das Projekt einzulegen, um den nachfolgenden Generationen und dem Moseltourismus diese einmalige Kulturlandschaft zu erhalten.


Zur Zeit gibt es im Umkreis von 15 km um Zell bereits 2 Ferienparks, bei Traben-Trarbach und bei Ediger-Eller. Neben Marina Weingarten Zell sind noch Ferienparks bei Bad Bertrich-Falkenlay, Grenderich (bis zu 1000 Häuser) und Zeltingen-Rachtig Machern (342 Häuser) geplant. Heute gibt es rund 600 Ferienpark-Häuser rund um Zell, bald sollen es viermal so viele sein.

Das bedeutet 2 Mio. weitere Übernachtungen für die Mittelmosel. Damit müssen wir auch mit 0.5 bis 1 Million Fahrzeugen mehr pro Jahr auf unseren Straßen rechnen (zunehmende CO2 Belastung). Wie soll die Region das verkraften?

Gezeichnet von Athina Köhling

Das geht alle Bürger der Region an!

Wer behauptet, eine Marina mit Ferienpark würde unserer Region wirtschaftliche Vorteile bringen, denkt in die falsche Richtung. Im folgenden erfahren Sie, welche Gefahren und Kosten auf uns als Bürger zukommen:
  • die Zerstörung der Tourismus fördernden Kulturlandschaft im Zeller Hamm, eines Naherholungs- und Wandergebietes von unschätzbarem Wert
  • Wegfall von über 30 ha maschinell gut zu bewirtschaftender Weinbaufläche
  • ca. 250 neu gebaute Ferienhäuser führen zu einem Überangebot und somit zu einem Preisverfall für bestehende Ferienwohnungen (siehe Preisverfall Ediger-Eller und Nürburgring)
  • die größte touristische Zielgruppe in Rheinland Pfalz ist auf der Suche nach Natur, Landschaft, Wellness und Ruhe. Die starke Zunahme an Straßen– und Bootsverkehr mit allen weiteren Nachteilen wie z.B. Lärm durch den geplanten Ferienpark würde zu einem Verlust dieser Touristen führen (siehe Tourismusstrategie 2015 erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau)
  • in einem Umkreis von 15 km von Zell sind zu 2 bestehenden Ferienparks noch 4 weitere geplant mit in Summe 2 Millionen Übernachtungen pro Jahr, was zu einem infrastrukturellem Desaster für die Region Zell führen würde (2 Mio. Übernachtungen in der Region Zell würden 1/3 des gesamten Moseltourismus entsprechen!)
  • bisher ist nicht klar, in welchem Maße die Bürger für die enormen Erschließungskosten außerhalb des Ferienparks aufkommen müssen (Kosten für den nötigen Ausbau von Wasser- und Abwasserversorgung, Straßen, Neuanlage von Wirtschaftswegen, Kläranlage etc.)
  • allen bekannten Studien zufolge soll im Hinblick auf die sinkenden Bevölkerungszahlen der Innenentwicklung der Städte absoluter Vorrang eingeräumt werden, da sonst die Folgekosten für die Städte zu fast unlösbaren finanziellen Problemen führen. Deshalb muss in die Attraktivität der Innenstadt von Zell investiert werden

Von den Befürwortern genannte Vorteile des Projektes für Zell und die Fakten:

Steuereinnahmen fallen bei Ferienparks in der Regel keine oder nur in geringem Maße an. Ferienparkbesucher sind meist Selbstversorger. Statistiken über Ferienparks zeigen, dass der Hauptteil der Einnahmen des Primärbedarfes (Lebensmittel etc.) und Restaurantbesuche im Ferienpark bleibt und nur vereinzelt Gäste außerhalb Kleidung, Souvenirs oder Geschenke kaufen. Sollte es im Park selbst tatsächlich keine Einkaufsmöglichkeit geben, werden die Gäste in den großen Einkaufszentren, aber nicht in der Stadt Zell einkaufen. Arbeitsplätze entstehen ausschließlich im Niedriglohnsektor.

Zusammenfassung:

Die zu erwartenden wirtschaftlichen Nachteile für die Region Zell überwiegen bei Weitem die Vorteile. Die Wertschöpfung des Ferienparkprojektes liegt fast ausschließlich beim Investor und nicht bei der Bevölkerung. Die Zeller Ferienwohnungsbesitzer und Hoteliers werden mit erheblichen Einbußen rechnen müssen und alle Bürger werden über die Abgaben zwangsläufig an den Erschließungskosten beteiligt.
Gewinner wird in Zukunft diejenige Gemeinde sein, die auf qualitatives Wachstum setzt, die bestehende Infrastruktur verbessert und mit vielen kleinen Projekten die Gemeinde/Stadt als Urlaubsziel attraktiv und stark macht. Deshalb muss das Projekt "Marina Weingarten" verhindert werden.